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   OLG Köln, 14.07.2009 - II-25 WF 78/09   

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https://dejure.org/2009,17334
OLG Köln, 14.07.2009 - II-25 WF 78/09 (https://dejure.org/2009,17334)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.07.2009 - II-25 WF 78/09 (https://dejure.org/2009,17334)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - II-25 WF 78/09 (https://dejure.org/2009,17334)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei Anwaltswechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 25.11.2008 - 11 W 2558/08

    Kostenfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr unter

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2009 - 25 WF 78/09
    Die Anrechnung einer Geschäftsgebühr kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn derselbe Anwalt bereits außergerichtlich tätig geworden ist (vgl. OLG München AGS 2009, 164; OLG Koblenz AGS 2009, 166; Schneider/Wolf, Anw-K-RVG/Onderka/Schneider, Vorbem. 3 Rn 212).
  • OLG Koblenz, 17.10.2008 - 14 W 625/08

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei vorprozessualer Vertretung

    Auszug aus OLG Köln, 14.07.2009 - 25 WF 78/09
    Die Anrechnung einer Geschäftsgebühr kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn derselbe Anwalt bereits außergerichtlich tätig geworden ist (vgl. OLG München AGS 2009, 164; OLG Koblenz AGS 2009, 166; Schneider/Wolf, Anw-K-RVG/Onderka/Schneider, Vorbem. 3 Rn 212).
  • OLG München, 15.03.2016 - 11 W 414/16

    Keine Anrechnung der außergerichtlichen Kosten für das Mahnverfahren auf das

    Im Einzelfall mag ein Wechsel des Anwaltes rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn er nur deshalb erfolgt, um die Kosten für den Gegner zu erhöhen (vgl. Müller-Rabe, a. a. O., § 15 a Rn. 71 a.E.; OLG Köln, Beschl. v. 14.07.2009 - 25 WF 78/09 Tz 4 a.E.).
  • SG Koblenz, 30.04.2010 - S 8 SF 3/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Rechtsanwaltswechsel

    Nach wohl herrschender und nach Überzeugung des Gerichts auch zutreffender Auffassung (siehe hierzu Beschluss des OLG Köln vom 14.07.2009 (Az.: II-25 WF 78/09, 25 WF 78/09) sowie des OLG Koblenz vom 17.10.2008 (Az.: 14 W 625/08) kann einem Kostengläubiger (also der Klägerin) ein Rechtsanwaltswechsel für einen neuen Verfahrensabschnitt bzw. einen neuen Rechtszug auch unter Berücksichtigung der Vorschrift in § 91 Abs. 2 ZPO (= Zivilprozessordnung) nicht unter Hinweis auf die fehlende Notwendigkeit verwehrt werden, anders als bei einem Rechtsanwaltswechsel innerhalb eines Verfahrensabschnitts oder innerhalb eines Rechtszugs (siehe wohl auch Leitherer im Kommentar zum SGG von Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, 9. Aufl., § 193, Rz.: 9c) .
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